Vereinslogo

Das Fluggelände in Grabenstetten   

   alb.jpg (11710 Byte) 

Das Fluggelände Grabenstetten liegt zwischen den Burgen Teck und Hohen Neuffen bei der Ortschaft Grabenstetten, ca. 50 km süd-östlich von Stuttgart im Herzen des "wilden Südens".  
Neben der Fliegergruppe G
rabenstetten nutzt auch die Flugtechnische Arbeitsgemeinschaft der FHT-Esslingen (FTAG) das Fluggelände Grabenstetten.

Der Flugbetrieb beginnt bei schönem Wetter Samstags um 10.00 Uhr und Sonn- und Feiertags ab 9.00 Uhr. 

91 kB

 

Wichtiger Hinweis für unsere Gäste!

Auf unserem Flugplatz sind Sie als Ausflügler und Spaziergänger herzlich willkommen.

Bitte beachten Sie aber zu Ihrer und unserer Sicherheit die abgesperrten Bereiche. Benutzen Sie bitte nur die befestigten Wege und meiden Sie die Start- und Landebahn. Überqueren Sie niemals die Start- und Landebahn ohne ausdrückliche Erlaubnis des Startleiters. Sie können ein landendes Segelflugzeug nicht hören! Der Pilot im Segelflugzeug hat beim Start oder der Landung keine Chance, einem unerwarteten Hindernis auf der Bahn auszuweichen!

Halten Sie ausreichenden Abstand zu startenden und landenden Flugzeugen sowie Motorflugzeugen mit laufendem Propeller.

Hinweis in eigener Sache.

Die Fliegergruppe Grabenstetten-Teck-Lenninger Tal e.V. ist stets bemüht, die Lärmbelastungen in der Umgebung des Fluggeländes durch startende oder landende Motorsegler und Motorflugzeuge auf ein Minimum zu reduzieren. Alle auf dem Fluggelände stationierten motorgetriebenen Flugzeuge gehören zu den leisesten ihrer Klasse. Die Piloten der Fliegergruppe sowie die Gastpiloten sind angehalten, ihre An- und Abflüge so zu gestalten, dass die Bevölkerung möglichst nicht gestört wird.

Sollte es jedoch einmal zu einer störenden Lärmbelästigung kommen, bitten wir um einen kurzen Anruf auf dem Fluggelände (Tel.: 07382-820).
Liegt die Lärmbelästigung in unserem Einflußbereich und wird nicht durch fremde Flugzeuge verursacht, werden wir versuchen, sie schnellstmöglich zu beseitigen.

 

Index

© JK     Letzte Änderung: 17.04.01